Richtlinien für die Vergabe von Ausrittsorden

 

1. Grundlage:

OR-Beschlüsse vom 1. 10. a.U. 131 und vom 19. 1. a. U. 151

 

2. Form:  siehe Bild

 

3. Verleihungsstufen: 100, 250, 500, 750 und 1000 Ausritte

 

4. Die Verleihung der jeweiligen Stufe des Ordens ist mit Urkunde zu bescheinigen.

 

5. Jeder, der eine Stufe dieses Ordens beansprucht, hat diese beim Marschall spätestens 1 Monat vor dem Ordensfest zu beantragen und nachzuweisen.

Der Marschall hat dem Ordenskapitul hievon Meldung zu erstatten.

 

6.  Die Verleihung findet nur 1 mal im Jahr beim Ordensfest nach Zuerkennung durch das Ordenskapitul statt.

 

7.  Die Zahlenplättchen bleiben beim Sassen, bei Erreichen einer höheren Stufe muß das Plättchen mit der niedrigeren Zahl nicht zurückgegeben werden.

Kantzlerambt

Rt Emsig

Tegetthoffstraße 21

A-4840 Vöcklabruck

315.emsig@aon.at

0664-736 920 94

Sippungstag:

Montag Glock 7:30 d. A..

Atzung ab Glock 7 d. A.

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